Ordentlich auf die Mütze

Diese Woche hat einer meiner Mandanten vom Schöffengericht ordentlich auf die Mütze bekommen.

Nach vier Stunden Verhandlung sah die Staatsanwaltschaft lediglich einen geringeren Straftatbestand verwirklicht als angeklagt war. Die Mindeststrafe für das angeklagte Delikt beträgt 3 Jahre Freiheitsstrafe,  für das Delikt, das die Staatsanwaltschaft als nachgewiesen ansah, 1 Jahr.

Die Staatsanwaltschaft beantragte 1 Jahr und 6 Monate ohne Bewährung.

Ich beantragte eine Freiheitsstrafe mit Bewährung.

Das Schöffengericht verurteilte zu 3 Jahren und 6 Monaten.

Ich bin gespannt, wie das Landgericht das sieht.

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