Grundsätzlich ist es so, dass der Verletzte einer Straftat sich unter bestimmten Voraussetzungen einem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen kann. Er darf dann während der Hauptverhandlung im Saal bleiben, Anträge und Fragen stellen. Ist ihm ein Schaden entstanden oder wurde er verletzt, kann er im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsantrages geltend machen. Der Adhäsionsantrag sieht aus wie eine Zivilklage und der Strafrichter muss dann auch über diesen zivilrechtlichen Anspruch entscheiden.
Soll das Ganze Erfolg haben, sollte man einen Anwalt beauftragen, sonst geht man als Laie schnell baden und muss dazu auch noch Kosten tragen.
Bei der Polizei kursiert ein Formular für solche Adhäsionsanträge, ich meine gehört zu haben, dass dieses Formular von einer der Polizeigewerkschaften erstellt wurde. Deshalb benutzen – vermeintlich – Adhäsionsklageberechtigte Polizisten dieses Formular auch ganz gerne, scheinbar ohne zu wissen, was genau es damit auf sich hat. Zudem ist dieses Formular grottenschlecht und die damit gestellten Anträge meistens unzulässig.
Heute morgen durften sich dies fünf Polizisten von der Vorsitzenden recht genau und ausführlich erklären lassen. Alle fünf wollten Schmerzensgeld dafür, dass sie beleidigt wurden und mein Mandant Widerstand gegen die Verhaftung geleistet hatte. Außerdem hatte mein Mandant getreten, aber niemanden getroffen. Das alles ist nunmal Alltag, wenn man Polizeibeamter ist und gehört zum Job, das hat das OLG Stuttgart so entschieden. Wenn man verletzt wird, steht einem natürlich Schmerzensgeld zu, nicht aber dann, wenn nur die Gefahr bestanden hat, verletzt zu werden.
Ich glaube, sie haben alle nicht verstanden, weshalb es kein Geld geben sollte und weshalb sie hier auf Kosten sitzen bleiben würden, wenn das Gericht über die Anträge entscheiden müsste. Sie haben dann die Adhäsionsanträge zurückgenommen, wenn auch offensichtlich widerwillig.