Mal eben den Antrag der Staatsanwaltschaft verdoppelt

Diese Woche habe ich an einem kleinen, nördlich gelegenen Amtsgericht nahe der niederländischen Grenze verteidigt. Dem Mandanten wurde die Einfuhr von 1,5 Kilo Marihuana und Handeltreiben vorgeworfen.

Leider ist er nicht ganz unerheblich vorbestraft und wurde außerdem kürzlich, auch wegen Einfuhr und Handeltreibens in mehreren Fällen, zu 2,5 Jahren verurteilt, allerdings noch nicht rechtskräftig. vorab hatte ich mit dem Vorsitzenden die Möglichkeit einer Einer Einstellung des Verfahrens im Hinblick auf die Verurteilung erörtert. Der Vorsitzende hätte gerne eingestellt, leider weigerte sich der zuständige Dezernent bei der Staatsanwaltschaft bzw. stellte den entsprechenden Antrag nicht.

Also verhandelten wir. Keine große Sache eigentlich. Der Mandant war geständig, wpr erörterten wieder die Frage einer Einstellung. Vorsitzender dafür, Staatsanwaltschaft dagegen.

Mindeststrafe bei der Einfuhr einer nicht geringen Menge ist eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Es sei denn, es liegt ein minder schwerer Fall vor, dann sind es nur 3 Monate.

So sah es der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und beantragte 1 Jahr und 3 Monate Haft ohne Bewährung.

Ich schloss mich der Wertung an, plädierte allerdings für eine Bewährung.

Aufgrund der Tatsache, dass der Vorsitzende eigentlich gerne eingestellt hätte und die Staatsanwaltschaft einen minder schweren Fall sah, bin ich von einer Strafe von um einem Jahr ausgegangen, mit viel Glück sogar mit Bewährung.

Staatsanwalt, Mandant und ich schauten deshalb ziemlich dumm aus der Wäsche, als das Gericht das Urteil verkündete. Zwei Jahre und 3 Monate, kein minder schwerer Fall und natürlich folglich auch keine Bewährung. Dass ein Gericht fast doppelt so hoch verurteilt, wie die Staatsanwaltschaft beantragt hat, habe ich bisher auch noch nicht erlebt. Es gibt immer ein erstes Mal.

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