Ein Mandant hat mich in zwei Verfahren beauftragt. Beide laufen an einem kleinen Amtsgericht in der Pfalz. Ein Verfahren ist eine Gewaltschutzsache, das andere eine Umgangssache.
Der Mandant ist jeweils Antragsgegner. Ich bestelle mich in beiden Verfahren, die bei mir im Büro natürlich auch als zwei gesonderte Akten mit unterschiedlichen Aktenzeichen angelegt wurden, z.B. als 300/16 und 311/16. Nun kommen wir eine Terminsladung in der Sache 300/16, allerdings steht als unser Zeichen nicht 300/16 sondern 311/16. Auf Nachfrage wird uns mitgeteilt, dass in der eigentlichen Sache 311/16 nie ein Schriftsatz von mir eingegangen wäre. Ganz abgesehen davon, dass wir einen Fax-Sendebericht haben, stellt sich natürlich die berechtigte Frage, woher denn das Amtsgericht unser Aktenzeichen von dem zweiten Verfahren haben will, wenn der Schriftsatz angeblich nie angekommen ist. Diesen Einwand ließ die Dame auf der Geschäftsstelle aber nicht durchgehen.
Nun gut, einige Zeit später war die Sache dann aufgeklärt. Die Urlaubsvertretung am Amtsgericht hatte natürlich alles durcheinander gebracht und alle Schriftsätze waren nun doch angekommen.