Spaß mit Vorlagen

Natürlich wird – fast – überall mit Vorlagen gearbeitet. In der Regel erleichtert das die Arbeit. Wenn man sie richtig verwendet. Andernfalls machen sie dem Adressaten mehr Arbeit. So wie mir heute.

Ich wollte einen inhaftierten Neumandanten besuchen, von dessen Ehefrau ich beauftragt worden war. Um den Mandanten erstmals besuchen zu können benötigt man in der Untersuchungshaft eine Besuchserlaubnis. Bei Rechtsanwälten ist dieser Besuch grundsätzlich nicht überwacht. Auf meiner Besuchserlaubnis heute morgen stand aber „in Beisein eines Vollzugsbeamten“. Die Vollzugsbeamtin versuchte das mit der Geschäftstellenmitarbeiterin der Staatsanwaltschaft abzuklären…ohne Erfolg und ohne Verständnis bei der Geschäftsstellenmitarbeiterin. Es wurde offensichtlich eine falsche Vorlage verwendet und die Dame sah keine Notwendigkeit das zu ändern. Der Anstaltsleiter hat es dann geklärt.

In der Tagespost dann ein Schrieben der Staatsanwaltschaft:

„Senden wir anbei die Ermittlungsakte. Dieses Schreiben ist Bestandteil der Akte und darf nicht entfernt werden.“

Was war an dem Schreiben nicht dran? Richtig, eine Akte.

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