Das Entstehen der Vorverfahrensgebühr

Regelmäßig werde ich, nachdem ich an einem bestimmten Amtsgericht Pflichtverteidigergebühren geltend mache, aufgefordert „die Entstehungsvoraussetzungen der Vorverfahrensgebühr Nr. 4104 VV-RVG darzulegen und glaubhaft zu machen“.

 

Denn „die Entstehung dieser Gebühr ist nach Aktenlage nicht ersichtlich.“

Nein. Und das muss sich auch nicht aus der Akte ergeben. Denn es reicht schon, wenn ich mit dem Mandanten die Akte bespreche. Das schreibe ich diesem bestimmten Amtsgericht auch regelmäßig und schicke in der Regel auch eine Kopie aus einem RVG-Kommentar mit.

In 10 Berufsjahren habe ich noch von keinem anderen Amtsgericht ein solches Schreiben bekommen.

Es nervt nicht nur, weil es hier Arbeit verursacht, auf dieses Schreiben zu antworten, sondern auch, weil das Gericht 3 Monate gebraucht hat um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, dass ich unverschämterweise offensichtlich mir nicht zustehende Gebühren einstreichen will und sich mir der Gedanke aufdrängt, dass solche Schreiben nur verschickt werden um die Auszahlung der Gebühren noch weiter zu verzögern.

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