Keine tägliche Dusche, aber warmes Wasser im Knast

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Strafgefangener, der nicht körperlich arbeitet und keinen Sport treibt, keinen Anspruch darauf hat, täglich duschen zu dürfen. Allerdings muss er mindestens vier Mal in der Woche Gelegenheit haben, sich mit warmem Wasser waschen zu können. Sich nur mit kaltem Wasser in der Zelle waschen zu können, reicht, so das OLG Hamm, nicht aus.

Ein Strafgefangener hatte auf eine tägliche Duschmöglichkeit geklagt. Das OLG war jedoch der Meinung, dass zwei Duschen in der Woche ausreichen, wenn sich der Gefangene mindestens jeden zweiten Tag mit warmem Wasser waschen könne. Denn sonst bestehe im Winter die Gefahr, dass die Gefangenen die Körperhygiene vernachlässigten.

Dass es in den Zellen nur kaltes Wasser gibt, dürfte dann wohl problematisch werden.

(AZ: 1 Vollz (WS) 529/15).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert