Zumindest beim saarländischen Verwaltungsgericht schien Unklarheit darüber zu herrschen, ob der saarländische Justizminister Reinhold Jost derzeit überhaupt sein Amt ausübt. Denn die 1. Kammer des Saarlouiser Verwaltungsgerichts fragte beim Justizministerium im Rahmen eines anhängigen Verfahrens an, ob „das Amt des Ministers Jost im Justizressort nicht mehr ruht“.
Hintergrund des Ganzen ist, dass gegen den Justizminister im Rahmen der Affaire um die „Roten Hosen“, der SPD-Landtagsfraktions-Fußballelf, durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt wurde. Im Mai 2015 hatte Jost der Öffentlichkeit deshalb mitgeteilt, dass er seine Amtsgeschäfte als Justizminister ruhen lasse und sein Ministerium von der Berichtspflicht ihm gegenüber entbinde. Es ging um Veruntreuung von Steuergeldern. Das Verfahren wurde gegen Jost später gegen Zahlung von 7.500 Euro eingestellt, scheinbar wurde es jedoch unterlassen, ausdrücklich mitzuteilen, dass der Minister seine Amtsgeschäfte wieder aufgenommen hat.
Das Ministerium teilte übrigens mit, dass das Amt des Justizministers nicht mehr ruhe.
