Nein, mit der Überschrift meine ich nicht, dass ich keine Lust auf Beratungshilfe habe. Klar sind Beratungshilfemandate nicht sonderlich lohnend, eigentlich macht man an den meisten Mandaten Miese. Andererseits bin ich der Meinung, dass menschen, die kein oder wenig Geld haben, Rechtshilfe nicht verwehrt werden sollte. Also nehme ich auch Beratungshilfemandate an.
Was ich allerdings nicht mehr mache ist, für die Mandanten den Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheins zu stellen. Das sieht dann nämlich so aus, dass ich den Antrag mit den Mandanten ausfülle und das Ding ans Gericht schicke. Von dort kommen dann, mit Wochen Verzögerung dazwischen, diverse Nachfragen weshalb genau hier anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss. Und weshalb sich der Mandant nicht selbst darum kümmern kann. Und wenn er sich schon selbst darum gekümmert hat, soll er bitte mal darlegen, zu welchem Ergebnis das geführt hat. Oder es fehlen irgendwelche Unterlagen oder alles zusammen. Und ein Jahr später wird dann die Beratungshilfe abgelehnt.
Gehen die Mandanten aber selbst zum zuständigen Amtsgericht, bekommen sie meistens sofort einen Beratungshilfeschein mit. Ohne Nachfragen und oft auch ohne vollständige Unterlagen.
Da drängt sich mir der Verdacht auf, dass man bei den Amtsgerichten die Leute schnell wieder loswerden will, weil man da auch nicht so richtig Lust drauf hat.
