Kürzlich habe ich in einer Sache zweimal den gleichen Strafbefehl erhalten. Mittlerweile hat mir das Amtsgericht mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft nach meinem Einspruch gegen den ersten Strafbefehl den Antrag wieder zurück genommen hätte. Um dann wieder den gleichen Strafbefehlsantrag zu stellen. Das macht natürlich Sinn. Das Gericht hat aber wenigstens mal Termin bestimmt.
Dann stelle ich gerade eben, als ich mich auf die Besprechung mit einem Mandanten vorbereite, fest, dass mir ein anderes Amtsgericht zweimal die gleiche Anklage zugestellt hat. Zwischendurch war auch schon meinem Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger entsprochen worden.
Eigentlich bin ich bisher davon ausgegangen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften überlastet wären. Aber vielleicht liegt das auch nur daran, dass die alles doppelt machen?
