Strafzumessung „Bezüge zu Übergriffen an Silvester in Köln“

Spiegel Online berichtet hier über ein Verfahren gegen zwei Heranwachsende im beschleunigten Verfahren. Die beiden sollen einen Trickdiebstahl begangen haben, wofür sie zunächst in Untersuchungshaft kamen und dann mit einem Freizeitarrest von einer Woche bestraft wurden. Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Erich Rettinghaus, kritisiert das Urteil gegenüber SPIEGEL ONLINE.

 

„Es kann doch nicht sein, dass wir gerade in diesem Fall, in dem es Bezüge zu den Übergriffen an Silvester gibt, eine derart niedrige Strafe verhängen.“ Diese Nachsicht könne verheerende Folgen haben. „Leider verstehen gerade solche Täter die Milde eines Richters fälschlicherweise als Schwäche des Rechtstaats“, so Rettinghaus.

Bei solch einem Kommentar kann ich eigentlich nur den Kopf schütteln. Denn hätte das Gericht die „Bezüge zu den Übergriffen an Silvester“ ins Urteil einfließen lassen, hätte das mit Rechtsstaat nicht viel zu tun.

 

Sehr schön und ausführlich hat das der Kollege Burhoff hier erläutert.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert