Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Fotograf intime Fotos von seiner ehemaligen Geliebten löschen muss.
Der Mann hatte von seiner verheirateten Geliebten Fotos in verschiedenen Situationen gemacht. Vor, während und nach dem Sex und einfach nur Nacktfotos. Mit diesen Fotos war die Frau auch einverstanden gewesen. Nach dem Ende der Beziehung verlangte sie jedoch, dass der Fotograf die Fotos löschen sollte. Der hatte zwar eingewilligt, die Fotos nicht an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen, löschen wollte er sie jedoch nicht. Deshalb stritten sich die Beiden bis zum Bundesgerichtshof.
Und dieser entschied nun, dass der Fotograf die Bilder löschen muss. Denn nach Auffassung des BGH war die Einwilligung der Frau in die Aufnahmen begrenzt auf die Dauer der Beziehung. Und auch wenn der Mann die Bilder nach Ende der Beziehung nur noch ab und an betrachte, verletze dies das Persönlichkeitsrecht der Frau.
