Von einem recht ungewöhnlichen Fall des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte hat mir diese Woche am Rande einer Strafverhandlung der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft erzählt. Folgenden Sachverhalt hatte er einmal als Widerstandshandlung angeklagt:
Das Sondereinsatzkommando stürmte nachts eine Wohnung. Mit dem vollen Programm. Tür mit der Ramme geöffnet und bewaffnet in voller Montur ins Schlafzimmer gestürmt. Der arme, schlafende Mann, der sich dort befand, wehrte sich erbittert gegen seine Festnahme. Und zwar bewarf er die Beamten mit…Kissen! Ich gehe davon aus, dass die Beamten keine schwerwiegenden Verletzungen davon getragen haben. Wahrscheinlich auch deshalb (und nicht nur wegen der weiteren 10 Anklagepunkte) wurde die Sache dann später eingestellt.
