Der gerichtsbekannte Zeuge

Heute morgen hatte der Mandant, auf mein Anraten hin, einen präsenten Entlastungszeugen dabei. Im Gegensatz zur Richterin, der er gut bekannt war, kannte ich den Zeugen nicht.

Allerdings hätte mir die Richterin nicht sagen müssen, dass der Zeuge Stammgast bei ihr ist, denn er ging zielstrebig bei Betreten des Saals auf die Anklagebank zu. Die war ihm wohl besser bekannt als der Platz für die Zeugen.

Auch wenn sein Auftritt nicht völlig überzeugend war, wurde der Mandant freigesprochen, denn die Belastungszeugin und Anzeigeerstatterin war noch viel weniger überzeugend.

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