Von einem ziemlich dämlichen Freier berichtet der Justillion hier. der Mann war im Juli diesen Jahres nachts in Düsseldorf unterwegs. Er sprach eine junge, blonde Dame an und bot ihr Geld für Sex an. Er ging wohl davon aus, dass es sich um eine der zahlreichen Prostituierten handelte, die um diese Uhrzeit in dieser bestimmten Straße nachts üblicherweise unterwegs sind. Die Dame war aber keine Prostituierte, sondern eine 34-jährige Staatsanwältin, die auch noch dienstlich gemeinsam mit dem Ordnungsamt unterwegs war.
Der Mann erhielt ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen § 7 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Düsseldorf , denn “Im Sperrbezirk ist es untersagt, zu Prostituierten Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren.”
Allerdings reduzierte das Amtsgericht Düsseldorf den Betrag auf 25 Euro, da der Möchtegern-Freier nur über 107 Euro im Monat verfügt.