Andere Straftat, gleiche Strafe

Dem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einem Kumpel einem anderen Jugendlichen das Handy abgerippt zu haben. Der Jurist nennt das auch Raub.

Im ersten Hauptverhandlungsdurchgang lehnte der Mandant das Angebot 40 Arbeitsstunden gegen Geständnis ab. Da ein Zeuge fehlte, wurde vertagt.

Dann ging es mit dem weiteren Zeugen in die nächste Runde. Ergebnis: Es konnte dem Mandanten kein Raub nachgewiesen werden. Deshalb wurde er dann halt wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Als Strafe bekam er…der aufmerksame Leser wird es ahnen…40 Arbeitsstunden!

Allerdings hatte der Staatsanwalt zwei Wochenendarreste beantragt und zuvor mehreren Anregungen auf Einstellung des Verfahrens von Seiten des Gerichts eine Anfuhr erteilt.

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