Es gibt – potentielle – Mandanten, die offensichtlich denken ein Anwalt könnte zaubern.
Am Freitag um 15.30 Uhr rief ein potentieller Neumandant an. Er war offensichtlich vor einiger Zeit vom Jugendrichter wegen Betruges zu Arbeitsstunden und zur Schadenswiedergutmachung verurteilt worden. Das hatte ich jedenfalls so halbwegs nach vielen Fragen aus ihm herausbekommen. Die Arbeitsstunden hatte er gemacht. Schadenswiedergutmachung, sprich Rückzahlung des durch den Betrug erlangten Geldes hatte er aber nicht geleistet.
Vor einigen Wochen kam dann – natürlich ohne vorherige Ankündigung – völlig überraschend und unerwartet, die Anordnung von Zwangsarrest. Und dann, vor zwei Wochen, die Ladung zum Zwangsarrest, wo er sich am folgenden Montag, also heute, einfinden sollte. Deshalb rief er dann am Freitagnachmittag bei mir an, ob ich das irgendwie abwenden könne. Schließlich könne er am Montag ganz sicher einen Arbeitsvertrag unterzeichnen.
Meine Antwort, dass er etwas spät dran sei und ich wie auch der Richter die Nummer mit dem ganz sicheren Arbeitsvertrag nicht zum ersten Mal hören, fand er nicht so witzig. Zur Honorarfrage sind wir dann nicht mehr gekommen.
