Berufung des prügelnden Polizisten zurückgewiesen

Die Berufung des Polizisten, der bei einer Demo in Saarbrücken grundlos einen Studenten mit dem Schlagstock niedergeschlagen hatte, ist vom Landgericht Saarbrücken zurückgewiesen worden.

Der Beamte hatte in seinem Einsatzbericht angegeben, er sei von dem Studenten angegriffen worden. Linke Demonstranten seien im Rahmen einer von Rechten veranstalteten Mahnwache auf Polizeibeamte losgegangen. Der geschönte Bericht des Polizisten landete beim Staatsschutz, wo der angeblich prügelnde Student identifiziert wurde. Dummerweise tauchte dann ein Video auf in dem deutlich zu sehen war, dass der Beamte überhaupt nicht angegriffen worden war.

In erster Instanz war der Polizist zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung  und zur Zahlung von 2.000 Euro an den geschädigten Studenten verurteilt worden.

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