630 Monate Fahrverbot

Ein Mann aus Düsseldorf staunte nicht schlecht, als er einen Strafbefehl wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort bekam.

Denn laut Strafbefehl sollte er ein Fahrverbot für 52,5 Jahre bekommen. Angeblich hatte er sich nach einem kleinen Parkrempler unerlaubt entfernt. Der Mann legte Einspruch ein und in der Hauptverhandlung wurde das Verfahren gegen Zahlung von 600 Euro eingestellt.

Die hohe Strafe kam aufgrund eines Tippfehlers der Staatsanwältin zustande, die den Strafbefehl beantragte. Aus „6“ wurde „630“. Auch der Richter, der den Strafbefehl erließ, bemerkte den Fehler nicht.

 

 

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