Der Mandant war angeklagt wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die Körperverletzung nicht zu Lasten der Polizisten, sondern der Lebensabschnitts-On-Off-Gefährtin.
Im Laufe der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass er eventuell überhaupt keinen Widerstand geleistet hatte, sondern sich nur festhalten musste, weil sein linker Fuß frisch operiert war.
Dann kam die Lebensgefährtin, die schon reichlich wirr erzählte, sich nicht so richtig erinnern konnte, ob das alles an dem Tag oder an einem anderen war, was genau passiert war und ob vielleicht die Sachen auch schon vorher kaputt waren. Die Anklage stand schon recht wackelig. Als das Gericht die Zeugin dann aber entlassen wollte, holte die Zeugin final aus. Sie fragte nämlich, ob sie denn noch etwas sagen dürfe. Und sie begann zu erzählen, von irgendwelchen unbekannten Personen, die heimlich Zugang zu ihrer Wohnung hätten und sie vergiften würden. Das können man alles durch Haarproben nachweisen, aber die Polizei würde ja nix machen. Als sie dann endlich dabei war, aus dem Saal zu gehen, fragte sie noch meinen Mandanten, ob er gerade mit zu ihr kommen könne, denn es müsste noch eine Glühbirne gewechselt werden.
Anschließend schlug das Gericht vor, das Verfahren einzustellen. Kosten zu Lasten der Landeskasse.