Zufällig bin ich über einen Artikel bzw. über eine Frage bei refrago gestolpert. Ist ein Gefängnisausbruch strafbar?
Um es kurz zu machen, nein, ist er nicht.
Aber, die Frage, die ich mir stelle ist, an wen richtet sich eigentlich dieser Artikel?
An Strafbefangene kaum, die haben keinen Internetzugang.
An zukünftige Strafgefangene, die schon eine Ladung zum Strafantritt bekommen haben?
An potentielle Täter, die schonmal mit Haft rechnen?
An Angehörige, die jemanden befreien wollen? Auch eher nicht, denn das wäre wieder strafbar.
Vielleicht Angehörige, die für den Strafgefangenen googeln?
Und was ist mit Untersuchungsgefangenen? Warum werden die ausgeklammert?