Das OLG Karlsruhe hat die Verurteilung eines Fußballfans wegen Beleidigung durch die Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift „A.C.A.B“ im Fußballstadion bestätigt und die Revision des Fußballfans gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe verworfen.Die Abkürzung für die Worte „all cops are bastards“ drücke Missachtung gegenüber Polizeibeamten aus
Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Der Fußballfan hatte im Oktober 2010 bei der Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions ein im gesamten Stadion sichtbares Banner mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ hochgehalten.
In erster Instanz war der Mann vom Amtsgericht freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung, aber das Landgericht Karlsruhe bestätigte den Freispruch.
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht Karlsruhe das Urteil auf und verwies an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.
Die neue Kammer sprach den Mann schuldig und verurteilte ihn unter Vorbehalt zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro. Die Revision des Fußballfans wurde vom Oberlandesgericht verworfen.
