Die Polizei rund gemacht

Diese Woche habe ich in einer Heranwachsendensache verteidigt. Der Mandantin wurde Widerstand gegen Vollstreckungsvollbeamte vorgeworfen. Im Alkohol- und Drogenrausch hatte die Mandantin ein wenig randaliert und sich gegen die Verhaftung zur Wehr gesetzt. Dabei hatten die beiden Beamten ein paar Blessuren davon getragen. Nichts wirklich wildes, ein paar Kratzer an den Armen.

Trotzdem hatten sich beide dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen, einen Adhäsionsantrag gestellt und einmal 1000 und einmal 300 Euro Schmerzensgeld gefordert. Durch das Adhäsionsverfahren kann man als Geschädigter im Strafverfahren zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend machen und bekommt ein vollstreckbares Zivilurteil.

Darüber war die Jugendrichterin nicht wirklich erfreut. Auch, weil eine Beamtin nicht zum Termin erschienen war, trotz Kenntnis. Deshalb konnten wir nämlich nicht, wie zunächst beabsichtigt, von einer Verurteilung zu einem Schmerzensgeld absehen und der Mandantin eine Schmerzensgeldzahlung als Auflage aufgeben. Es musste im Adhäsionsverfahren entschieden werden. Die Richterin machte dem Polizeibeamten mit deutlichen Worten klar, dass aus ihrer Sicht Schmerzensgeldansprüche im Strafverfahren nichts zu suchen hätten. Vor allem nicht, wenn diese so überzogen wären wie bei ihm. Sie wisse, dass diesbezüglich eine Weiterbildung bei der Polizei stattgefunden habe und es nun Formularvorlagen für den Adhäsionsantrag gäbe, trotzdem habe das nichts bei ihr zu suchen.

Klare Worte, vielleicht auch ein wenig dadurch hervorgerufen, dass eine Entscheidung im Adhäsionsverfahren dem Richter eine Menge Arbeit macht…

 

10 Comments

  1. JLloyd

    Eine solche Formularvorlage hätte ich gern ‚mal in die Finger bekommen.

  2. LouCyfar

    Ich lade Sie und die Richterin ein, sich von einer Ihnen unbekannten Drogenkonsumentin ein bisschen verletzen zu lassen. Nicht schlimm, nur ein paar Kratzer, mehr nicht. Die Wochen danach dürfen sie Ihre schlaflosen Nächte bei mir verbringen und sich fragen ob und wenn ja, dann mit welchen Krankheiten Sie sich vielleicht angesteckt haben. Sex ist nicht, Sie wollen ja Ihre Angehörigen nicht auch noch mit Hepatitis, Aids, oder doch bloß Masern anstecken.
    Ach ja, Schmerzensgeld gibts natürlich nicht! Nicht für ein paar Blessuren in Form von Kratzern! Wäre ja völlig überzogen und macht viel zu viel Arbeit. Warum Sie die Nächte bei mir verbringen sollen? Damit ich Sie richtig rund machen kann!

  3. Mitlesender

    @LouCyfar
    Uneingeschränkte Zustimmung!

  4. LouCyfar

    Kleine Ursache, manchmal große Wirkung. Es ist aus Sicht des Verletzten völlig unerheblich ob Ihre Mandantin „nur etwas geraucht“ oder was gedrückt hat oder gar clean ist. Nicht nur Drogenkonsumenten sind mit Seuchen infiziert. Muss der Verletzte sich testen lassen, steht er wochenlangen Stress aus. Über Haut-Kratzer sind nun mal Krankheiten übertragbar.
    Und ja, für den Verletzten ist es sinnvoll einen Adhäsionsantrag zu stellen, er erspart sich den Privatklageweg. Wären Sie Anwalt des Nebenklägers, Sie würden mir zustimmen.
    Ich verschone Sie demnächst. Wenn Sie eine zutreffendere Überschrift wählen.

  5. Herbert Kolthoff

    Hm, Herr Will, wie ist nun nach dem Kommentar von LouCyfar Ihre Sicht der Dinge? Sicher muß man immer beide Seiten sehen, nur sollte sich die von Ihnen genannte Jugendrichterin einmal selbst reflektieren und sich überlegen, daß sie für ihre hochbezahlte Tätigkeit doch anständig besoldet wird. Da macht ein Adhäsionsverfahren zwar Mehrarbeit, diese schuldet sie aber den Prozeßbeteiligten. Alles andere ist Arbeitsverweigerung und gehört disziplinar verfolgt. Im übrigen ist die Sichtweise der vorbeschrieben Person glücklicherweise nur eine Einzelmeinung und nicht die Regel in Deutschlands Gerichtsstuben.

    Leider haben Richter und Staatsanwälte mittlerweile jegliche Bodenhaftung verloren. Es sollte zum Pflichtprogramm gehören, mindestens zweimal im Jahr ein Wochenende (vorzugsweise Nachts) bei einer Polizeistreife mitzufahren und deren Einsätze „hautnah“ mitzubekommen.

    Übrigens auch ein Tipp für Strafverteidiger!

    1. Thomas Will

      Keine Sorge, ich habe schon eine Nachtschicht am Wochende bei der Polizei gemacht und habe Verwandte und Freunde bei der Grünen Truppe und beim LKA.
      Kein Richter mag Adhäsionsverfahren, erstaunlicherweise, denn Adhäsionsverfahren werden mit mehr Punkten bewertet. Und wenn ich Nebenklägeevertreter bin, stelle ich natürlich auch Adhäsionsanträge. In der jetzigen Situation bin ich einseitiger Parteivertreter.
      P’S. Ich vertrete auch Polizisten
      Als Angeklagte wie auch als Geschädigte.

  6. Germanlaws

    und wad ist mit dem tollen Adhäsionsverfahren, wenn das Strafverfahren eingestellt wird: kein Schmerzensgeld und ggf. die Kosten des Verfahrens am Bein: toller Trick. Zumal die „Zeugen“aussage der Beamten angesichts des sichtbaren Interesses am Verfahrensausgang keinen Pfifferling mehr wert ist und -endlich- mit der Aussage der Besvhuldigten gleichzusetzen ist. Aber es spart immerhin Arbeit…,

  7. egal

    Der Arbeitsaufwand für den Richter ist bei Adhäsionssachen an sich nicht viel höher als bei einer gut begründeten Verurteilung, vielmehr besteht der Arbeitsaufwand nur darin, dass man die Verfahrensabkürzung der Einstellung nicht so leicht wählen kann. Die zivilrechtliche Seite des Adhäsionsverfahrens dürfte an sich einen Richter nicht überfordern. Wenn ja, dürfte er wohl auch im Strafrecht nicht so leistungsfähig sein… Die mangelnde Praxis mancher Richter kann im Übrigen kein Grund sein, Verfahrensrechte zu beschneiden. In diese Richtung geht ja der Beitrag. Richter, StA und Angeklagte baldowern etwas aus und nur der „uneinsichtige“ Nebenkläger meckert rum.

    Dass der Täter an einer schnellen Verfahrensbeendigung, am besten ohne Verurteilung, ein hohes Interesse hat, kann man diesem nicht vorwerfen. Dass das Gericht diese Einstellung aus pragmatischen Gründen auch hat, ist aber anders zu bewerten. Das ist zum Beispiel auch immer ein guter Grund, als Nebenkläger nicht alleine zu erscheinen, weil man doch recht schnell übern Tisch gezogen werden kann, weil meist der Nebenkläger der einzige ist, der ein echtes Interesse an einer Verurteilung hat, was in einem System der unterfinanzierten Justiz das System der leichten Verfahrensbeendigung stört. Die StA ist ja meist gegenüber Einstellungen bei einer entsprechend hohen Einstellungssumme recht offen im Bereich der kleinen Kriminalität wie es hier offenbar vorliegt.

    Als Verteidiger kann man ja stöhnen über die Mehrarbeit, die vermutlich der eigene Mandant noch zahlen darf, aber der Beitrag klingt hier ein bisschen zu sehr nach „Schuldverlagerung“ an den Geschädigten. Bei allem Verständnis für den Täter, aber diese Umdrehung der Rollen ist nicht angebracht, denn das Verfahren wird nicht wegen des Nebenklägers geführt, sondern wegen des Täters.

    Dass Polizisten inzwischen sehr viel empfindlicher auf körperliche Angriffe sind, liegt einfach daran, dass diese Angriffe – grad bei Leuten, die wegen Trunkenheit oder anderen Rauchzuständen – so häufig vorkommen. Das färbt natürlich auch an die nächste Herangehensweise ab und wird dann zur selbsterfüllenden Prophezeiung bei einigen Beamten. Viele Polizisten haben auch Angst vor körperlichen Angriffen. Das liegt sicherlich auch an der angespannten Personallage, so dass man viele Aufgaben auf das Polizeipersonal abwälzt, zu wenig Personalreserve hat und auch notwendige Schulungen nicht regelmäßig anbietet. Dass das am Ende dann in solche Widerstandsprozesse ändert, ist ärgerlich, aber unvermeidbar.

    Im Übrigen hätte das Gericht bereits vor der Verhandlung verfahrensverkürzende Sachen einleiten können. Einfach mal einen deutlichen Hinweis zur Unbegründetheit der Höhe des Schmerzensgeld (oder dem Grunde nach) schriftlich mitteilen. Die Akte wird wohl entsprechende Feststellungen und Bilder enthalten, so dass man nicht erst in der Hauptverhandlung ermitteln und anhören muss. Bei einem frühen Hinweis auf die Erfolgsaussichten und die Kosten dürften die meisten Nebenkläger ihre Forderungen korrigieren oder zurücknehmen, selbst wenn ne Gewerkschaft o.ä. im Hintergrund stehen.

    Normalerweise versucht man als guter Verteidiger auch schon im Ermittlungsverfahren auf einen TOA hinzuarbeiten, es reicht ja schon der Versuch. Gerade im Vorfeld der Hauptverhandlung kann man mit kleinen Zahlungen doch viel erreichen und wenn der Nebenkläger wenigstens diese kleine Anerkennung bekommt, ist er für verfahrensbeendende Maßnahmen auch ansprechbar. Vermutlich hat Herr Will das auch in dieser Richtung versucht. Diese Ausgleichsbemühungen können auch übers Gericht kommen, das hat gerade für Polizeibeamten dann oft noch eine höhere Bedeutung.

    Fazit: Wenns mit der schnellen Verfahrenseinstellung meist nicht klappt, hat meist das Gericht die Hausaufgaben nicht ordentlich gemacht 😉

    1. Thomas Will

      Du weißt schon, dass gegen Heranwachsende öffentlich verhandelt wird?

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