In einer arbeitsrechtlichen Sache hatte der Arbeitgeber meiner Mandantin einen Monat keinen Lohn gezahlt. Außergerichtlich reagierte er nicht, also erhob ich Klage. Nächste Woche wäre Gütetermin gewesen.
Mittlerweile ist das Arbeitsverhältnis beendet und der Arbeitgeber hat den ausstehenden Lohn überwiesen. Allerdings hatte er weder Zinsen gezahlt noch den nicht genommenen Urlaub abgegolten.
Da in ein paar Tagen sowieso Termin anstand, erklärte ich die Hauptforderung für erledigt und regte an, den Termin trotzdem durchzuführen (Zinsen stehen ja noch aus) um eine Gesamtlösung bezüglich des Urlaubs zu finden.
Der Kollege, der den Arbeitgeber vertritt, beantragte den Termin aufzuheben und schrieb unter anderem Folgendes, was ich mir als neuen Textbaustein abspeichern werde, so gut hat es mir gefallen:
„Der Unterzeichner ist zwar durchaus für gesellige Veranstaltungen aller Art empfänglich, Gerichtstermine sollten allerdings sachorientiert ausgestaltet werden. Für alles andere ist die Zeit des Unterzeichners als auch des Beklagten zu knapp.“
Wüsste ich nicht aus Erfahrung, dass Kollegen, sie solche Töne in Schriftsätzen anschlagen, meistens Papiertiger sind, die in der Verhandlung kein Wort sagen, hätte ich mich vielleicht geärgert.