Eigentor

Ein Eigentor geschossen hat sich der Anwalt eines gekündigten Fußballtrainers.

Der Verein hatte den Trainer zum Jahresende gekündigt, der Vertrag wäre allerdings eigentlich noch weitere 1,5 Jahre gelaufen. Der von dem Trainer beauftragte Anwalt widersprach gegenüber dem Verein lediglich der Kündigung. Das, was in solchen Fällen eigentlich geboten ist, nämlich innerhalb der dreiwöchigen Frist Kündigungsschutzklage einzureichen, machte der Anwalt nicht.

Der Trainer klagte daraufhin gegen seinen ehemaligen Anwalt und bekam vom OLG Hamm in zweiter Instanz weitgehend Recht ( Urteil vom 23.10.2014, AZ: 28 U 98/13). Der Kollege wurde zur Zahlung von 330.000 Euro verurteilt und es wurde festgestellt, dass der Anwalt weitere Belastungen des Klägers aufgrund von zu entrichtenden Abgaben und Steuern bis zur Höhe von insgesamt circa 640.000 Euro zu tragen habe. Im Fall einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage hätte der Kläger vom Fußballverein auch bei seiner Freistellung als Trainer bis zum 30.06.2010 vertragsgemäßes Gehalt beanspruchen können, so das Oberlandesgericht.

3 Comments

  1. RA JM

    Wenn jetzt die Deckungssumme seiner Haftpflichtversicherung nicht ausreicht, kann der Kollege wohl schließen.

    1. Thomas Will

      Quatsch, das zahlt der sicher aus der Kaffeekasse;-)

  2. RASchleicher

    Da war aber ein echter Fachmann am Werk. Wenn der Kollege nicht wegen Insolvenz schliessen muss, sollte er es wegen Dummheit und Fürsorge gegenüber etwaigen zukünftigen Mandanten.

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