In eine Personengruppe sei er gefahren, der „Franzose aus Nimes“, titelt die BILD hier.
Ich bin mir nicht sicher, ob der gemeine Volksmund meinen Mandanten und eine weitere Person als Personengruppe bezeichnen würde. Auf jeden Fall hatte mein Mandant aber ziemlich Glück, dass er überlebt hat.
Hüstel: Im Artikel ist zumindest von 3 Personen die Rede. Um mal die Juristensprache zu bemühen : zu § 127 StGB heißt es, dass 3 Personen für eine „Gruppe“ ausreichen.
Hüstel: wo? Mein Mandant und noch einer sind bei mir immer noch zwei. Bei Ihnen nicht?
Gerade das 3. Opfer im Text entdeckt… Nur gab’s das überhaupt nicht…