Über eine recht ungewöhnliche Strafsache berichtet Justillion.
Eine Frau hatte auf eine Kleinanzeige eines 15-jährigen geantwortet. Dieser hatte 8 Zwerghasen zum verschenken angeboten. Die Frau behauptete dem Jungen gegenüber, sie sei Lehrerin und wolle sich die Hasen für den Unterricht ausleihen. tatsächlich verfütterte sie die Hasen aber an ihren Tigerpython. Denn wie sich später herausstellte, war die Frau keine Lehrerin, sondern Betreiberin eines Wanderzirkusses.
Das Landgericht Freiburg verurteilte die Frau dafür wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat.
Weshalb die Dame behauptet hat, sie würde die Hasen wieder zurück bringen und sie nicht einfach geschenkt mitgenommen hat, schließlich wollte der Junge sie verschenken, ergibt sich aus dem Bericht leider nicht. Aber vielleicht muss man auch nicht alles verstehen und dies ist ein Fall, in dem einfach Dummheit bestraft wurde.
Das kommt wohl, weil der Blog nur die dpa-Meldung aus der „taz“ abgeschrieben hat. Bei anderen Medien ist zu lesen:
„Der junge Züchter besitzt zwar acht rund zehn Wochen alte Hasen, will zu jenem Zeitpunkt aber noch keinen davon hergeben. Daher schlägt die Angeklagte stattdessen ein Leihgeschäft vor – unter dem Vorwand, sie sei Lehrerin und benötige die Hasen für ein Schulprojekt. Die Abmachung: Gegen eine Leihgebühr von 40 Euro sowie eine Kaution von 80 Euro – letzterer Betrag entspricht in den Augen des Züchters etwa dem Wert der Tiere – darf die Frau die Hasen für zwei Wochen an sich nehmen und soll sie danach zurückbringen.“
Quelle: http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/geliehene-hasen-an-schlange-verfuettert-haft-wegen-betrugs–94128349.html
Im Übrigen dürfte das Landgericht im Berufungsverfahren, die Angeklagte nicht verurteilt, sondern lediglich die Verurteilung des Amtsgerichts aufrecht erhalten haben.
Danke! So macht das schon mehr Sinn;-)
Vielen Dank für den Hinweis Herr Laudon. Ist nun aktualisiert auf unserer Seite.