Rechtsschutz bestimmt den Streitwert

In einer arbeitsrechtlichen Sache hatte ich für den Mandanten geklagt. Mit Einreichung der Klage hatte ich mit dessen Rechtsschutzversicherung einen Vorschuss abgerechnet und hierfür natürlich einen Streitwert bestimmen müssen. Bei Vorschüssen setze ich generell den Streitwert lieber etwas niedriger als zu hoch an.

Die Sache wurde nun durch gerichtlichen Vergleich erledigt. Also rechne ich meine gesamten Gebühren unter Zugrundelegung des gerichtlich bestimmten Streitwertes mit der Rechtsschutz ab und bekomme folgende Antwort:

„…haben wir den Betrag x auf Ihr Konto überwiesen. Wir sind insoweit weiterhin von einem Gegenstandswert von X Euro ausgegangen.“

Natürlich ist die Rechtsschutz vom niedrigeren Wert ausgegangen und hat die entsprechend niedrigeren Gebühren gezahlt.

Ich wusste nicht, dass die Versicherung mittlerweile den Streitwert festsetzt.

 

2 Comments

  1. RA Schepers

    Ich wusste nicht, dass die Versicherung mittlerweile den Streitwert festsetzt.

    Wer denn sonst???

    😉

  2. Max

    Das müsste ich als Mandant ohne RS mal bringen… ‚Sorry, hab meinen eigenen Streitwert festgelegt’… 😀

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