81-jähriger Todesschütze zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Landgericht Stade hat einen 81-jährigen Mann, der einen 16-jährigen erschossen hat, zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten wegen Totschlags in einem minder schweren Fall verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten einen Freispruch beantragt. Der Mann habe Todesangst gehabt und irrtümlich eine Notwehrsituation angenommen.

Der ehemalige Bestatter war im Dezember 2010 in seinem Haus von dem 16-jährigen und vier weiteren Männern überfallen worden. Die Täter hatten den Angeklagten damals mit einer Softair-Waffe bedroht und ihm eine Geldbörse mit 2000 Euro geraubt. Als sie die Alarmanlage auslösten, flüchteten die Täter. Der 81-jährige griff zu seiner Waffe und schoss dem flüchtenden 16-jährigen in den Rücken. Er hatte geglaubt einen Schuss gehört zu haben und fühlte sich bedroht.

„Der Angeklagte hatte Todesängste“, so das Gericht. Darum sei nicht auszuschließen, dass er die Schüsse in einem Zustand verminderter Schuldfähigkeit abgegeben habe. Seine Steuerungsfähigkeit sei wegen der extremen Belastung während des Überfalls erheblich eingeschränkt gewesen. Die Grenzen der Notwehr habe der Mann aber übertreten. Ein gezielter Schuss in die Arme oder die Beine wäre ausreichend gewesen.

Die Mittäter des getöteten Jungen wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

 

 

1 Comments

  1. Kenguru

    …. Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädierten auf Freispruch …

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