Terminsvereinbarung für den Freispruch

Heute rief mich eine Richterin an um in einer Strafsache einen Hauptverhandlungstermin zu vereinbaren. Und zwar, so ihr O-Ton, einen kurzen Termin, um meinen Mandanten freizusprechen.

Hintergrund der Geschichte sind die Entscheidungen des EuGH und des BGH zu den sogenannten Legal Highs. Mein Mandant ist angeklagt, Handel mit Legal Highs in seinem Headshop getrieben zu haben. Das Verfahren wurde ausgesetzt, nachdem der BGH in anderer Sache dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt hatte, ob Legal Highs unter das Arzneimittelgesetz fallen. Und wie EuGH und BGH entschieden haben, fallen sie nicht darunter. Folglich hat mein Mandant nichts strafbares getan und ist freizusprechen.

Solche Hauptverhandlungstermine vereinbare ich wirklich gerne.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert