„Promillegrenze“ für Kiffer

In einem Revisionsverfahren muss das Bundesverwaltungsgericht heute über eine „Promillegrenze“ für THC entscheiden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte einem Mann die Fahrerlaubnis entzogen, da er bei der Autofahrt 1,3 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut hatte.

Die meisten Oberverwaltungsgerichte ziehen die Grenze bei einem Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. In dem Verfahren in Mannheim hatte ein medizinischer Gutachter diesen Wert in Frage gestellt. Nach seiner Auffassung wirke sich erst eine Konzentration von 2,0 bis 5,0 Nanogramm pro Milliliter auf die Fahrtüchtigkeit aus. Das Gericht ging hingegen davon aus, dass zwar ein THC-Wert vom 1,0 Nanogramm das bewusstsein weniger beeinträchtige als 0,5 Promille Alkohol. Trotzdem reiche allein die Möglichkeit der Fahruntüchtigkeit nach dem Konsum von Cannabis.

Bis 2004 galt eine Null-Grenze, dann stellte das Bundesverfassungsgericht ende 2004 fest, dass die Nachweiszeit im Blut nicht zwingen mit der Wirkungszeit übereinstimmen muss. Der Nachweis von THC im Blut könne also nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Fahrtüchtigkeit zulassen. Danach etablierte sich die Grenze von 1,0.

 

 

 

1 Comments

  1. Lemmy

    Hmm, geht es beim THC-Gehalt nicht um den im Blutserum? Also derzeit bei den meisten OVGen um 1 ng/ml im Blutserum statt im Vollblut?

    Btw., ich wünsche, wünsche, wünsche mir, dass der Konsum von Alkohol ganz entsprechend für den Entzug der Fahrerlaubnis gehandhabt wird, dass also der Gehalt von Abbauprodukten und die Leberwerte auch von den Führerscheinbehörden genau so rigide beachtet werden, und so zum regelmäßigen Entzug der Fahrerlaubnis auch beim Trinken nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr führen.
    Dann gäbe es wohl auch im kleinen Saarland genug Anlass, mal einen gutes Nahverkehrsangebot zu schaffen.

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