Wir bemühen uns

In einem relativ umfangreichen Verfahren wegen einer angeblichen gefährlichen Körperverletzung gegen drei Angeklagte war die erste Instanz am Schöffengericht im Januar 2013 zu Ende. Alle drei waren zu Haftstrafen verurteilt worden und alle gingen in Berufung. Seitdem passierte nichts mehr. Alle paar Monate habe ich dann mal höflich nachgefragt wie denn so der Verfahrensstand ist.

Hintergrund meiner Nachfragen war eigentlich hauptsächlich die Befürchtung, mein Schriftsatz, mit dem ich Berufung eingelegt hatte, könnte am Amtsgericht „verloren“ gegangen sein und der Mandant irgendwann eine Ladung zum Strafantritt bekommen. Denn die Schriftsätze, die angeblich nicht ankommen, häufen sich an diesem Amtsgericht in letzter Zeit leider. Deshalb meine hartnäckigen Nachfragen.

Und jetzt endlich, plötzlich und unerwartet, eine Antwort vom Landgericht:

 

„In der Strafsache 

gegen

ist die Kammer bemüht, im ersten Halbjahr 2015 zu terminieren“

 

Wie heißt es in Arbeitszeugnissen gerne so schön, wenn jemand nichts auf die Reihe bekommen hat?

„Er war stets bemüht.“

4 Comments

  1. Faulenzer

    Schon wieder Richter, welche lieber Golf spielen gehen, anstatt die ihnen vorliegenden Fälle zu terminieren.

    Zustände sind das…

    Eigentlich müsste man den Sachverhalt unter voller Namensnennung aller Beteiligten dem Justizminister des Saarlandes vorlegen und dann sehen, was passiert.

  2. legalix

    @ Faulenzer

    Der Grund für die späte Terminierung muss nicht Faulheit der Richter sein, ist vielmehr auch häufig Folge des im Interesse der Öffentlichkeit erfolgten Sparprotokolls der Politik. (Dann kann man sich immer noch berechtigterweise beschweren, aber da das Justizministerium nicht fürs Geld zuständig ist, sondern idR mit den Vorgaben des Finanzministeriums arbeiten muss, lieber nicht bei Ersterem). Wenn Sie wissen, wie viele Verfahren insgesamt bei der Kammer anhängig sind, wie viele Sitzungstage pro Woche zur Verfügung stehen und wie viele Protokollführer und ferner schauen, wie viele von den anhängigen Verfahren vorrangig zu bearbeitende Haftsachen zu bearbeiten sind (und das sind alles organisatorische Gegebenheiten, auf die der Richter selbst keinen Einfluss hat) – dann erst können Sie berechtigterweise Vermutungen anstellen.
    Eine Zumutung bleibt die Verfahrensdauer weiterhin – auch für die Kammern, an deren Arbeitsmoral die Verzögerung häufig nicht schuld ist.

    1. Thomas Will

      Bei der selben Kammer warte ich ich in anderer Sache seit Dezember 12 auf Terminierung. Man hört munkeln, schuld daran sei, dass der alte Vorsitzende die ein oder andere Akte ein wenig hat liegen lassen und der Nachfolger nun nicht nachkommt.

  3. T.H., RiAG

    @Faulenzer
    Der Herr Justizminister würde von irgendeinem Hilfspförtner die üblichen Textbausteine (tut uns leid, Haushaltslage,, richterliche Unabhängigkeit, können wir nix machen, aber wir können auch nix dafür, tschö, mit freundlichen Grüßen) zusammensetzen lassen, und das war’s. Und damit hätte er sogar recht, es geht nämlich die Herren Minister rein gar nichts an, wann welcher Richter welche Sache terminiert.

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