Der Kanzleikollege vertritt den Geschädigten einer Straftat. Er benannte gegenüber der Polizei einen weiteren Tatzeugen mit vollem Namen und Anschrift und ging natürlich davon aus, dass dieser vernommen wird.
Aber nein, ganz so einfach ist das nicht. Denn heute rief die Polizei an und teilte dem Kollegen mit, dass es diese Straße überhaupt nicht gäbe. Eine kurze Recherche des Kollegen in google maps später, konnte er dem leicht verdutzten Polizeibeamten am Telefon mitteilen, wo diese Straße, die es angeblich nicht gibt, liegt.
Schön, wenn man als Polizist sein „Revier“ so gut kennt.
Und nein, Bielefeld war es nicht…
Bei mir war das Gegenteil der Fall. Der in der Verkehrsunfallanzeige erwähnte Straßenname war mir (und Google) gänzlich unbekannt. Grund war eine Umbenennung einige Wochen vor dem Unfall des Mandanten.
…man sollte meinen, dass der Polizeibeamte selbst zunächst einmal kurz google nutzt, bevor er anruft…
Und: an Bielefeld hatte ich natürlich auch gleich gedacht!
Gruß, Julian
http://dasrechtderstrasse.blogspot.de/