Warum sind Anwälte so „teuer“?

Ein schöner Beitrag von strafakte.de, den jeder lesen sollte, der sich fragt, wieso der Anwalt so „viel“ Geld kostet, wo er doch „nur“ ein Scheiben gemacht hat.

Wie hoch die Kosten einer Anwaltskanzlei sind und wie viel man umsetzen muss um auch selbst etwas zu verdienen, vermutet kaum jemand. Weder Mandanten noch Richter.

8 Comments

  1. Norbert

    Ja, ein schöner Beitrag. Man kann auch nur jedem Richter empfehlen, gleich als Berufsanfänger mit R 2 einzusteigen anstatt mit der untersten Stufe von R 1.

    Mal im Ernst: wenn frischgebackene Volljuristen anfangen, von R 2-Verdienst als Anwalt zu phantasieren, hat das nichts mit der Realität zu tun.

    1. Strafakte.de

      Offenbar haben Sie überlesen, dass es keineswegs die „Phantasien“ eines frischgebackenen Volljuristen sind, sondern die Berechnungen des Blogs „Le­gal Trends“ des Bu­cerius Cen­ter on the Le­gal Pro­fes­sion, der das vor­ge­rech­net hat. Also bitte erst sorgfältig lesen und dann irgendwelche Behauptungen aufstellen!

  2. Rolf Schälike

    Die veröffentlichte Rechnung ist eine Milchmädchenrechnung. So kann man bei jedem Freiberufler, ob Arzt, Journalist, Steuerberater, Dolmetscher, Übersetzer, Künstler, Schriftsteller etc., rechnen. Die Praxis und die Gesetzeslage ist weit entfernt von dem berechneten Stundensatz. Das unabhäüngig davon, dass es tatsächlich gut verdienende Freiberufle gibt, welche sich auch ein beachtliches Vermögen erarbeiten können.

    Den Preis der Arbeitsstunde und die wöchentliche Arbeitszeit bestimmt nämlich der Markt. Wie man damit gut verdient und Vermögen schafft wird bestimmt durch die unternehmerische Kreativität und Flexibilität des Freiberuflers.

    Bei den Rechtsanwälten ist das Mindesthonorar durch das Gesetz festgelegt. Außerdem haben ERechtsanwälte im Streuitfall den „Krähen“-Bonus, auch als Kollegenbonus bekannt. Die RVG ist schon ein erhebliches Privileg gegenüber den meisten anderen Freiberuflern. Es erinnert an die Grundsätze einer Planwirtschaft. In der DDR waren z.B. die Honorare der Übersetzer und Dolmetscher gesetzlich festgelegt. Allerdingst die Höchstwerte. Niuemand sollte Millionär werden.

    Die heutigen Gesetze berücksichtigen alledings nicht die gesellschaftlich notwendige Arbeit der Beklagten Mandanten eines Anwalts. Der Mandat arbeitet kostenlos, muss kostenlos für den Anwalt und die Justiz (Justizkasse arbeiten).

    Gesellschaften, bei denen gesellschaftlich notwendige Arbeiten nicht bezahlt bzw. weit unterbezahlt werden, brechen zusammen. So war es in der DDR und der falsche Umgang mit gesellschaftlich notwendiger Arbeit brachte das System zum Kippen.

    So ist es zum Teil in Deutschland Heute. Notwendig ist das nicht. Es fehlt die Einsicht (Lobbyismus) bei den Politikern, dass Beklagrte gesellschaftlich notwendige Arebit leisten, welche von den Klägern im Falle des Obsiegens der Beklagten zu honorieren ist.

  3. hans

    So ein Blödsinn. Der beklagte ist regelmäßig Verursacher eines Schadens. Wieso sollte er für die Arbeit die ihm daraus entsteht auch noch entlohnt werden?

  4. Rolf Schälike

    Der Beklagte sollte jedenfalls entlohnt werden, wenn er obsiegt. In den Abzockfällen ist das eigentlich offensichtlich. Gegenwärtig sind die finanziellen Gewinner in Abzockfällen immer nur die Anwälte und die Justiz (Justizkasse). Die dem Beklagten durch Abzocker, teilweise kriminelle Abzocker aufgezwungene Arbeit wird nicht honoriert.

    Der Beklagte leistet notwendige Arbeit, ohne der ein Prozess nicht geführt werden kann. Prozesse sind Geschäfte. Das Honorar dafür erhält aber immer nur sein Anwalt. Ohne der Arbeit des Beklagten kann in komplizierten Fällen ein Anwalt kaum obsiegen. Der Beklagte leistet zumindest durch seine Arbeit (Zuarbeit) Werbung für den Anwalt und dieser partizipiert durch neue, bessere Aufträge.

    Offensichtlich wird das auch in Fällen, bei denen kein Anwaltszwang besteht. Vertritt sich ein Anwalt selbst, erhält dieser im Falle des Obsiegens Honorar. Vertritt sich der Beklagte selbst, erhält dieser kein Honorar. Wo ist das der Unterschied, was die notwendige Arbeit betrifft?

    Der Beklagte ist nicht regelmäßig Verursacher des Schadens. Oft wird der Schaden durch die Klägerseite geschäftstüchtug konstruiert bzw. weit übertrieben. Betrifft auch Strafsachen, die Staatsanwaltschaft und Strafanzeigen. welche mit dem Ziel, Schaden zu verursachen, gestellt werden.

    1. Thomas Will

      Der Unterschied ist der, dass es das Geschäft des Anwaltes ist, jemanden, der sich in einer misslichen Lage ist, zu helfen. Damit verdient er Geld. Bei demjenigen, der in der ungünstigen Lage ist (Beklagter/Angeklagter) ist das das allgemeine Lebensrisiko, dass so etwas passiert.

      Ersetzen Sie Anwalt durch Klempner/ Fernsehtechiken etc. und Sie erkennen (oder auch nicht), dass Ihre Auffassung Käse ist.

  5. Rolf Schälike

    Blödsinn, Käse sind sehr überzeugende Argumente. Danke.

    Bleiben wir beim Klempner.

    Ein Rohbruch erzeugt eine missliche Lage. Gehört ebenfalls zum Lebensrisiko. Ein Unfall gehört ebenfalls zum Lebensrisiko und ist mehr als eine missliche Lage. In beiden Fällen können Leistungen, welche nicht unbedingt von gelernten Klempnern bzw. Ärzten geleistet werden, honoriert werden.

    Betrifft auch das Übersetzen und das Dolmetschen in Notsituationen, d.h. in misslichen Lagen, welche zum Lebensrisiko gehören.

    Sehr geehrter Herr Will, Sie haben nicht auf die Tatsache geantwortet, dass ein Anwalt, der sich selbst beim Amtsgericht vertritt im Falle des Obsiegens von der Gegenseite honoriert weird, aber ein Nichtanwalt, der sich selbst vertritt und obsiegt eben nicht. Wieso ist die misslichen Lage und das Lebensrisiko, in welche ein Anwalt in eigener Sache beim Amtgericht gerät anders als die eines Nichtanwalts?

    1. Thomas Will

      Ich bin nicht der Gesetzgeber. Ich jedenfalls berechne keine Gebühren für meine eigene Tätigkeit in meinen eigenen Klagen.
      Vielleicht sollten Sie ihren offensichtlich allgemeinen Unmut an anderer, besserer, Stellte kundtun und nicht hier.

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