Dass Rechtsschutzversicherungen, wie wohl alle Versicherungen, recht ungern bezahlen, dürfte zumindest jeder Anwalt wissen.
Dass aber eine Rechtsschutzversicherung auch kein Geld bekommen will, ist mir neu.
Ich hatte für eine rechtsschutzversicherte Mandantin auf Rückzahlung eines Darlehens geklagt und in zwei Instanzen gewonnen. Die gegnerische Rechtsschutzversicherung hat auch brav auf den Kostenfestsetzungsbeschluss hin meine Gebühren und die Gerichtskosten an mich überwiesen. Nun würde ich gerne das Geld an die Rechtsschutzversicherung meiner Mandantin erstatten. Normalerweise ist das kein Problem, denn ihre Bankverbindung geben die meisten Versicherungen auf ihrem Briefkopf an. So auch die Versicherung meiner Mandantin. Allerdings hatte mir die Rechtsschutz alle Schreiben per Fax geschickt, was mir auch grundsätzlich lieber ist als per Post. Aber offensichtlich benutzt die Versicherung einen farbigen Briefkopf. Zumindest scheint die Schrift teilweise farbig zu sein, denn auf den Faxen ist die Schrift im Briefkopf zu einem großen Teil unleserlich. Auch die Bankverbindung ist nicht zu entziffern.
Da ich das Geld gern los wäre, habe ich der Versicherung ein Fax geschickt, mit der Bitte mir zwecks Überweisung die Bankverbindung mitzuteilen. Keine Reaktion. Eine Woche später, nächstes Fax. Wieder keine Reaktion.
Ich befürchte, es wird sich eine unserer Mitarbeiterinnen in die Warteschleife hängen müssen, damit ich der Rechtsschutzversicherung endlich Geld überweisen kann.
… oder man greift einfach zum allseits beliebten Verrechnungsscheck
ich bin ein großer Freund der Hinterlegung.