Vom Jugendschöffengericht habe ich eine traurige Mitteilung erhalten.
„In der Strafsache
gegen…
wegen Diebstahls
wird das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses gemäß § 206 a Strafprozessordnung auf Kosten der Staatskasse eingestellt, weil der Angeklagte verstorben ist.“
Nun weiß ich auch, weshalb der Mandant für mich nicht mehr zu erreichen war. Mit 21 Jahren nicht unbedingt ein Grund, mit dem man als Anwalt rechnet.
Wendet man sich als Anwalt in einem solchen Fall nicht an die Eltern und fragt mal, was denn los ist?
1. Was habe ich mit den Eltern zu tun? Die kenne ich überhaupt nicht.
2. Darf ich überhaupt nicht mit den Eltern reden, ihnen ja nicht einmal sagen, dass ich mandatiert war.
3. Würde ich mich als Vater bedanken, wenn ich am trauern bin und mich irgend ein dahergelaufener Anwalt anruft und mich nervt weil er wissen will, was passiert ist.