Bitte verurteilen Sie mich

So ähnlich hat es der Antragsgegner in einem Gewaltschutzverfahren gegenüber dem Richter formuliert.

Ich vertrete eine Mutter, die Ihren mittlerweile erwachsenen Sohn zusammen mit dessen Frau und Kind kurzfristig bei sich aufgenommen hatte. Es kam zum Streit, der eskalierte. der Sohn drohte der Mutter ihr das Genick zu brechen und trat eine Tür ein.

In der mündlichen Anhörung am Familiengericht wehrte der Sohn und Antragsgegner sich nicht gegen den Antrag, dass er sich seiner Mutter nicht nähern und auch sonst keinen Kontakt mit ihr aufnehmen darf. Nein, er bestand sogar darauf, dass die Anordnung ergehen sollte, denn er brauche immer einen gewissen Druck, damit er etwas mache. Und die Anordnung sei dann innerer Ansporn für ihn, sich von seiner Mutter fern zu halten.

Nun gut, der Richter konnte ihm helfen und ich hoffe, dass sich der Sohnemann auch daran hält. Erlebt habe ich so etwas allerdings noch nicht. Auch der Richter schaute etwas verdutzt drein und erzählte mir im Anschluss, dass ihm so ein Antragsgegner auch noch nicht unter gekommen sei.

 

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