Familiengericht zuständig bei Körperverletzung?

Ich hatte in einem Strafverfahren die Geschädigte vertreten. Meine Mandantin war während der Ehe von Ihrem – mittlerweile – Ex-Ehemann verprügelt worden. Nun mache ich klageweise Schmerzensgeld für die Mandantin geltend. Am Amtsgericht. Und bekomme vom Amtsgericht einen Hinweis, dass es sich nach OLG Frankfurt, 21.1.14, 1 S V1/14 um eine Familiensache handele und das Amtsgericht deshalb unzuständig sei.

Nachdem ich die Entscheidung gelesen habe, muss ich sagen, die Richterin hat Recht.

Da in der gerichtlichen Akte vermerkt war, ich hätte den entsprechenden Hinweis vor zwei Wochen per Fax bekommen, tatsächlich das Schreiben hier erst letzten Donnerstag per Post eingegangen war, rief die Richterin heute bei mir an und fragte nach, ob ich denn nun die Verweisung beantragen würde. In dem Telefonat sagte sie mir auch, dass auch sie die Entscheidung nur kennen würde, weil sie das zufällig bei einem Familienrichter aufgeschnappt hätte. Nun gut, man kann nicht alles wissen, aber als Richter merkt man sich die Sachen, die einem Arbeit ersparen, wohl eher…

1 Comments

  1. Gesetzlicher Richter

    Vorrangig geht es hier um das hohe Verfassungsgut des gesetzlichen Richters. Da wird doch sonst seitens der rechtssuchenden Bürger und ihrer Anwälte ein großes Boheu drum gemacht.

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