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Schrammt so eine Anfrage nicht bereits hart an der Nötigung vorbei?
Ach, da gibt’s schlimmeres;-)
Erpressung ist so ein böses Wort;-) ich meinte eher das fehlende Aktenzeichen…
Naja, zwei Wochen ist doch noch o.k. Aber Stellungsnahme?
Und: Kleiner versteckter Erpressungsversuch zwischen den Zeilen: Einstellung nur gegen Verzicht ?
Hm,
bei mir gebe es ja genau nach 14 Tagen per Fax die Antwort:
Geschäftsnummer
Sehr geehrter Frau Staatsanwältin ..,
leider war mangels AZ oder sonstiger Angaben, die eine Identifikation ermöglicht hätten, einer Ermittlung des betroffenen Verfahrens oder des Mandanten leider nicht möglich. Bitte senden Sie mir weitere Angaben, die eine entsprechend notwendige Ermittlung des Verfahrens oder des Mandanten ermöglichen. Z. B. ein Aktenzeichen. Ich habe mir hier eine Frist zu Stellungnahme von 14 Tagen notiert.
…
Ich habe auf das Schreiben „??? Kann hier nicht zugeordnet werden“ gekritzelt und zurückgefaxt. Man sollte sich da nicht zuviel Mühe machen…
Mein lieber, zwei Wochen sind üblich und locker ausreichend um das zu klären. .
Aber nicht, wenn die Staatsanwaltschaft mir nicht mitteilt, um welchen Mandanten oder um welches Aktenzeichen es geht;-)
Eben typische „Behödendenke“: Unser Aktenzeichen (bzw. „Geschäfts-Nr.“) steht doch drauf, dass muss reichen! Dass dem eben nicht zwingend so ist, wird sich derartigen Amtswaltern wohl nie erschließen.
Wäre tatsächlich viel zu einfach, das behördliche Az. in der Registratur einfach zu übernehmen. Irgendwo muss der Anwalt dem Verfahren außerdem seinen ganz persönlichen Stempel aufdrücken.
Schon mal daran gedacht, dass ich kein AZ der Staatsanwaltschaft habe, wenn ich mich bestelle, solange es nur eine Vorgangsnummer der Polizei gibt und ich also kein AZ in die „Registratur“ übernehmen kann? Offensichtlich nicht.
Was spricht denn dagegen, Ihre Fachangestellte bei der StA anrufen zu lassen (das behördliche Az liegt ja vor) und nachfragen zu lassen, um welche Mandantin es sich handelt.
Bei der Gelegenheit könnte man freundlich darauf hinweisen, dass der Name der Betroffenen im Anschreiben vergessen worden ist.
Dagegen spricht, dass es manchmal Tage dauert, bis man bei der Sta jemanden ans Telefon bekommt. Und ich habe keine Lust, die Arbeitszeit meiner Mitarbeiter, also mein Geld, zu verschwenden, weil man es sonst wo nicht auf die Reihe bekommt, unser Aktenzeichen oder wenigstens einen Beschuldigten anzugeben. Das kommt ja nicht nur ab und an vor, sondern ständig.