Ach ja, genau die Akte

Natürlich habe ich immer nur ein aktuelles Verfahren um das ich mich kümmern muss, genau wie die Fernsehanwälte, die alles stehen und liegen lassen um sich rund um die Uhr um genau einen Mandanten kümmern und dafür noch nicht einmal Geld verlangen. Jedenfalls scheint das die Staatsanwaltschaft zu meinen, oder wie sollte ich sonst dieses Schreiben hier verstehen?

20140718-135417-50057903.jpg

13 Comments

  1. Bert Grönheim

    Schrammt so eine Anfrage nicht bereits hart an der Nötigung vorbei?

      1. Thomas Will

        Erpressung ist so ein böses Wort;-) ich meinte eher das fehlende Aktenzeichen…

  2. RA JM

    Naja, zwei Wochen ist doch noch o.k. Aber Stellungsnahme?

    Und: Kleiner versteckter Erpressungsversuch zwischen den Zeilen: Einstellung nur gegen Verzicht ?

  3. Paranoia

    Hm,

    bei mir gebe es ja genau nach 14 Tagen per Fax die Antwort:

    Geschäftsnummer

    Sehr geehrter Frau Staatsanwältin ..,

    leider war mangels AZ oder sonstiger Angaben, die eine Identifikation ermöglicht hätten, einer Ermittlung des betroffenen Verfahrens oder des Mandanten leider nicht möglich. Bitte senden Sie mir weitere Angaben, die eine entsprechend notwendige Ermittlung des Verfahrens oder des Mandanten ermöglichen. Z. B. ein Aktenzeichen. Ich habe mir hier eine Frist zu Stellungnahme von 14 Tagen notiert.

    1. Thomas Will

      Ich habe auf das Schreiben „??? Kann hier nicht zugeordnet werden“ gekritzelt und zurückgefaxt. Man sollte sich da nicht zuviel Mühe machen…

  4. nozar

    Mein lieber, zwei Wochen sind üblich und locker ausreichend um das zu klären. .

    1. Thomas Will

      Aber nicht, wenn die Staatsanwaltschaft mir nicht mitteilt, um welchen Mandanten oder um welches Aktenzeichen es geht;-)

  5. RA JM

    Eben typische „Behödendenke“: Unser Aktenzeichen (bzw. „Geschäfts-Nr.“) steht doch drauf, dass muss reichen! Dass dem eben nicht zwingend so ist, wird sich derartigen Amtswaltern wohl nie erschließen.

    1. Einfachman

      Wäre tatsächlich viel zu einfach, das behördliche Az. in der Registratur einfach zu übernehmen. Irgendwo muss der Anwalt dem Verfahren außerdem seinen ganz persönlichen Stempel aufdrücken.

      1. Thomas Will

        Schon mal daran gedacht, dass ich kein AZ der Staatsanwaltschaft habe, wenn ich mich bestelle, solange es nur eine Vorgangsnummer der Polizei gibt und ich also kein AZ in die „Registratur“ übernehmen kann? Offensichtlich nicht.

  6. Ellen

    Was spricht denn dagegen, Ihre Fachangestellte bei der StA anrufen zu lassen (das behördliche Az liegt ja vor) und nachfragen zu lassen, um welche Mandantin es sich handelt.

    Bei der Gelegenheit könnte man freundlich darauf hinweisen, dass der Name der Betroffenen im Anschreiben vergessen worden ist.

    1. Thomas Will

      Dagegen spricht, dass es manchmal Tage dauert, bis man bei der Sta jemanden ans Telefon bekommt. Und ich habe keine Lust, die Arbeitszeit meiner Mitarbeiter, also mein Geld, zu verschwenden, weil man es sonst wo nicht auf die Reihe bekommt, unser Aktenzeichen oder wenigstens einen Beschuldigten anzugeben. Das kommt ja nicht nur ab und an vor, sondern ständig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert