Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte durch ein Pferd

Auf eine recht kuriose Meldung bin ich bei Legal Tribune Online gestoßen. Das Amtsgericht Remscheid (Urt. v. 28.05.2014, Az. 43 C 25/14) verurteilte einen Pferdehalter zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 4.300 Euro.

Der ausgerissene Hengst Richard biss in einen Streifenwagen, dessen Insassen ihn einfangen wollten. Durch die Bisse entstanden Kratzer am Dachholm, an beiden Türen und der Motorhaube. Die Pferdehaftpflichtversicherung war der Meinung, der Schaden sei viel zu teuer repariert worden. Außerdem hätten Altschäden vorgelegen. Aus diesem Grund erstattete die Versicherung lediglich 3.000ß Euro. Das Land NRW klage auf Zahlung der restlichen 1.300 Euro und gewann.

 

1 Comments

  1. JLloyd

    Ein weiteres Urteil für die Rubrik „Rechtsprechung nach Kassenlage“.

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