Ich vertrete einen Mandanten in einer Mietsache. Zugegeben, der Mandant hat sich nicht ganz so ordentlich verhalten. Nach seinem Einzug in die Wohnung hat er weder Kaution noch Miete gezahlt. Folglich kündigte der Vermieter und klagt nun gegen den Mandanten auf Räumung und Zahlung der Miete.
Ausgezogen ist ist der Mandant bereits, was ich dem Kläger auch mitgeteilt hatte, allerdings hat der Mandant die Wohnungsschlüssel nicht übergeben, sondern einfach in der Wohnung liegen lassen.
Nun teilt der Prozessbevollmächtigte des Klägers in seinem letzten Schriftsatz mit, dass ja noch keine Übergabe stattgefunden habe. Außerdem hätte sich bei Einzug eine dem Vermieter gehörende Einbauküche in der Wohnung befunden. Diese Küche habe der Beklagte ja hoffentlich nicht mitgenommen beim Auszug. Und der Mandant solle bitte den Auszug aus der Wohnung beweisen. Außerdem solle er beweisen, dass er die Küche nicht mitgenommen hat.
Mir jedenfalls ist keine Möglichkeit eingefallen, wie der Mandant das nachweisen könnte. Aber vielleicht stehe ich ja auch einfach auf dem Schlauch.

Wenn alle Schlüssel in der Wohnung sind, kommen noch die Kosten für ein neues Schloss dazu.
Das war nicht die Frage;-)
Beweis durch Augenschein
dabei den Schlüsseldienst nicht vergessen.