In letzter Zeit habe ich von diversen Kollegen gelesen, die keine Deckungsanfragen mehr für ihre Mandanten bei deren Rechtsschutzversicherungen stellen, sondern die Mandanten darauf verweisen, sich selbst an ihre Versicherungen zu halten. Generell bin ich der Meinung, dass man sich damit Mandanten bzw. potentielle Mandanten verprellt. Allerdings nimmt gerade in letzter Zeit die Arbeit zu, die man mit den meisten Rechtsschutzversicherungen hat. Erst streitet man sich mit der Rechtsschutzversicherung um die Deckungszusage für das außergerichtliche Verfahren, dann für das gerichtliche Verfahren und zum Schluss auch noch um die Vergütung. Teilweise nimmt die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung mehr Zeit in Anspruch als die Korrespondenz mit dem Gegner.
So habe ich heute morgen zum Beispiel in einer Sache zum wiederholten Mal an meine Deckungsanfrage von Ende Februar erinnert. Bis heute überhaupt keine Reaktion. Ruft man bei der Versicherung an, hat man nur die Vertretung der Vertretung am Telefon, die dann erzählt, wie hoch die Bearbeitungsrückstände sind. Ich weiß jetzt schon, wie lange ich auf meine Vergütung warten muss.

Gleich im RSV-Blog verpetzen ! 😉
Wir gehören auch zu den Kollegen, die es aufgegeben haben, den Mandanten einen Service anzubieten, der uns mitunter mehr Zeit und Nerven kostet, als die Bearbeitung des eigentlichen Mandats.
Hier ein aktuelles Beispiel in einem Fall, in dem wir uns der Deckungszusage lediglich versichern wollten, nachdem die RSV diese unserer Mandantin gegenüber bereits erteilt hatte: http://bit.ly/1mQR4u2
Ihre Überschrift „Hallo Rechtsschutzversicherung, jemand zu Hause?“ sagte es treffend!
Man könnte dem Mandanten im Rahmen der Erstberatung ein Formular zur selbständigen Einholung der Deckungszusage zur Verfügung stellen, worin dieser gleich auch eine angemessene Frist setzt. Wird diese dann von der Versicherung nicht eingehalten, dann könnte man die Angelegenheit Mandant ./. RSV als neue Sache behandeln und die entstehenden RA-Kosten verzugsbedingt der Versicherung in Rechnung stellen. Sicherlich streitwertbedingt kein Vermögen, aber immerhin arbeitet man nicht umsonst.
Das setzt natürlich voraus, dass aus dem Versicherungsvertrag ein Rechtsanspruch auf Deckungszusage folgt, was ich nicht weiß. Wenn so allerdings in großer Zahl vorgegangen wird, könnte das einen positiven Einfluss auf die Bearbeitungszeiten haben.
Ich glaube was dieses, von vielen Kollegen erlebte, Phänomen angeht weder an Zufall, noch an Arbeitsüberlastung.