Ich hatte in einer Umfangssache ein Mitglied einer rumänische Bande verteidigt, die im großen Stil Edelmetalle gestohlen haben sollen. Es ging um 12 bis 15 Tonnen pro Tat mit einem Wert von jeweils über 100.000 Euro. gegen einen Teil der Bande wurde letztes Jahr fast ein ganzes Jahr verhandelt, alle bekamen recht hohe Haftstrafen. Selbst die einfachen „Arbeiter“, die, wie mein Mandant, gegen geringe Bezahlung die Drecksarbeit machen mussten.
Nach und nach wurde dann gegen einzelne Mitglieder Anklage erhoben, sobald diese mittels europäischem Haftbefehl irgendwo aufgespürt und nach Deutschland überführt worden waren. Unter dreieinhalb Jahren kam kaum einer weg.
Nach Akteneinsicht hatte mein Mandant sich umfassend geständig eingelassen und in einem Fall Aufklärungshilfe geleistet, so dass er diesbezüglich in den Genuss der Kronzeugenregelung kommen konnte.
Angeklagt wurde er dann wegen vier Taten, der Gesamtschaden war so um die 300.000 Euro. In der Hauptverhandlung zeigte sich dann, dass zwei Tatvorwürfe gegen meinen Mandanten nicht haltbar waren und nur noch zwei übrig blieben, allerdings die beiden dicksten Batzen.
Der Oberstaatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten, ich eine Freiheitsstrafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte und auch ausgesetzt werden sollte. Bei dem Wort „Bewährung“ sah ich beim Beisitzer ein entsetztes Gesicht. Während wir aufs Urteil warteten, war ich mir mit dem ermittelnden Polizeibeamten, dass die Kammer wohl bei ihrer recht harten Linie gegen die Bande bleiben und meinen Mandanten zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilen würde.
Umso erfreuter waren Mandant und ich, als er zu einer Strafe von 2 Jahren mit Bewährung ohne jegliche Bewährungsauflagen verurteilt wurde. Mein Mandant bedankte sich freundlichem beim Gericht und erklärte er sei mit dem Urteil zufrieden. Daraufhin grinste der Oberstaatsanwalt und meinte, er sei zwar nicht zufrieden mit dem Urteil, erkläre aber trotzdem Rechtsmittelverzicht. Das Urteil wurde gleich rechtskräftig und der Mandant konnte nach 6 MonatenHaft das Gericht als freier Mann verlassen.