Lustiger Vogel Teil 2

Ein ganz lustiger Vogel ist auch der Geschäftsstellenbeamte, der uns schreibt, die Ermittlungsakte liege zur Abholung auf der Geschäftsstelle bereit.

Unser Praktikant war nur schon drei Mal dort um die Akte abzuholen, was aber nicht ging, weil die Akte sich nicht auf der Geschäftsstelle befunden hat. Wir haben ja auch nichts Besseres zu tun, als immer wieder jemanden loszuschicken um vergeblich Akten abzuholen. Ich kann mir schon vorstellen, was in ein paar Tagen ins Haus flattern wird. Nämlich ein fratziges Schreiben, weshalb wir die Akte nicht abholen kommen. Ich spreche aus Erfahrung.

3 Comments

  1. Besserwisser

    Spätestens nach dem zweiten Vorfall sollte der Praktikant von seinem Ausbilder aber eine Marschroute mit auf den Weg bekommen, mit der er das Gerichtsgebäude nicht ohne Akte wieder verlässt. Vielleicht müsste man also mal die Arbeit des Ausbilders des Praktikanten hinterfragen.

    1. Thomas Will

      Lieber Herr Besserwisser. In der Theorie kann man gut schlaue Sprüche klopfen. Aber wenn die Akte körperlich nicht da ist, kann auch ein Geschäftsstellenbeamter die Akte nicht herzaubern. Und dann nützt es auch wenig, den Praktikanten anzuweisen, das Gebäude nicht eher wieder zu verlassen bis er die Akte hat. Wir brauchen den Praktikanten auch in der Kanzlei und können ihn nicht zwei Wochen lang im Gericht sitzen lassen. Und es ist auch nicht die Aufgabe eines Praktikanten, einen Geschäftsstellenbeamten anzuscheißen. Das mache ich selbst.

  2. engywuck

    Kann man die Geschäftsstelle dazu bringen, eine Nachricht zu unterschreiben, dass man da war aber leider keine Akte vorlag? Das könnte dann in Phase II nach dem Schreiben, warum man nicht abhole, helfen. (und ist wahrscheinlich genau deshalb leider unmöglich…)

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