Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwillligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
„Aber davon wusste ich doch nichts!“
„Aber ich habe doch später bar bezahlt!“
„Aber das Geld hat uns doch die Schwiegermutter geliehen!“
„Aber man wird sich von Freunden doch wohl noch etwas leihen dürfen!“
„Ich möchte nicht Obdachloser in einem Land sein, in dem es verboten ist, einen Burger anzunehmen!“
Das Kleinkind hat versucht einen Bürger zu verspeisen?
– Vielleicht wollte der Obdachlose dessen Leben retten …
Die Mutter hat ihrer Zweijährigen einen Burger ausgehändigt?
– Vielleicht wollte der 45-jährige Mann das Kleinkind vor Folgeschäden bewahren …
Notwehr? Notstand? Sie sind der Volljurist.
😀
Die Zweijährigen werden auch immer Spiessiger!
🙂