Eine Mann zeugte mit einer Frau ein Kind. Er weigerte sich aber, die Vaterschaft anzuerkennen. Ich gehe davon aus, dass das finanzielle Hintergründe hatte. Das Familiengericht ordnete einen Vaterschaftstest an.
Der Mann hatte allerdings die unglaublich grandiose Idee nicht selbst zum Test zu gehen, sondern seinen Bruder zu schicken. Dieser gab sich unter Vorlage des Personalausweises als seinen Bruder aus und machte den Test. Für das Formular „Niederschrift über Blutentnahme und Identiätsnachweis“ ließ er sich einen Daumenabdruck abnehmen und unterschrieb daneben mit dem Namen seines Bruders. Außerdem unterschrieb er den „Aufklärungsbogen entsprechend Gendiagnostikgesetz für die Durchführung einer gerichtlich angeordneten Abstammungsuntersuchung“, natürlich auch mit dem falschen Namen. Auch ließ er ein Foto von sich machen und unterschrieb wieder mit falschem Namen.
Es kam wie es kommen musste, der Sachverständige stellte fest, dass nicht die Testperson Vater des Kindes ist, wohl aber ein naher Verwandter. Beim Abgleich mit anderen Unterlagen und Bildern flog der Täuschungsversuch auf und es wurde eine neue Probenentnahme, diesmal direkt im Gerichtstermin, angeordnet. Diesmal konnte die anwesende Mutter bestätigen, dass es sich um den potentiellen Vater handelte.
Der ältere Bruder, der Vater des Kindes wurde vom Amtsgericht Tiergarten zu 150 Tagessätzen zu je 15 Euro wegen versuchter mittelbarer Falschbeurkundung (§ 271 StGB), versuchter Personenstandsfälschung (§ 169 StGB), versuchten Betrugs (§ 263 StGB) und Missbrauchs von Ausweispapieren (§ 281 StGB) verurteilt.
Der jüngere Bruder wurde zu einer Geldstrafe von 120 tagessätzen zu je 15 Euro wegen Beihilfe zum versuchten Betrug (§ 263 StGB) sowie wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und Missbrauchs von Ausweispapieren (§ 281 StGB) verurteilt.
… und beide sind – wenn nicht schon vorher – nun offiziell vorbestraft. Echt dämlich!
Lustig wäre gewesen, wenn sich der jüngere Bruder tatsächlich als der Vater des Kindes herausgestellt und dies dann dem älteren Bruder zugeschrieben worden wäre.