Namensschilder bei der Polizei? Nichts zu verbergen?

Auch im Saarland wird momentan diskutiert, ob Polizeibeamte verpflichtend Namensschilder tragen sollen. Die Linke und die Piraten im saarländischen Landtag fordern dies. Derzeit ist es so, dass jeder saarländische Polizeibeamte ein Namensschild tragen kann, wenn er will. Aber es wird niemand gezwungen.

Die Polizei wehrt sich vehement gegen einen Zwang zum Namensschild. Allerdings werden eigentlich überhaupt keine Gründe angeführt, was an Namensschildern so schlecht oder falsch sein soll. Nachvollziehbare Gründe gegen Namensschilder gibt es aus meiner Sicht keine. Aber ganz egal, wie man persönlich zu dem Thema stehen mag. Es wirft jedenfalls ein ganz schlechtes Licht auf die Polizei, wenn sie sich so unbedingt dagegen wehrt.

Denn, um es mal mit den Worten zu formulieren, die die Polizei so gerne gebraucht, wenn jemand sich z. B. gegen eine „freiwillige“ DNA-Probe wehrt. „Wer nichts zu verbergen hat, der hat doch nichts zu befürchten.“ Oder?

 

 

6 Comments

  1. Rainer Matthies

    Mich verwundert ein wenig, daß ein Rechtsanwalt nicht wissen will, warum die Polizei sich so vehement gegen eine generelle Kennzeichnungspflicht wehrt. Auch Ihnen sollte nicht entgangen sein, daß Gewalt gegen Polizisten, auch im privaten Umfeld, zugenommen hat. Hier den Ahnungslosen zu spielen, grenzt an böswilligem Kalkül den Staatsdienern gegenüber. Es macht aber deutlich, daß Sie oft auf der Seite derjenigen stehen (müssen), die von Maßnahmen der Polizei betroffen sind.

    Ein paar Ausführungen aus einer Veröffentlichung der Deutschen Polizeigewerkschaft / Jungen Freiheit (www.jungefreiheit.de 03/13 / 11. Januar 2013) wird vielleicht für Klarheit in dieser Sache sorgen. Zitat: „Die namentliche Kennzeichnung wird Polizeibeamte zu Freiwild für ungerechtfertigte Beschuldigungen machen, eine Tatsache, die bereits jetzt zu beobachten ist“, sagte Jürgen Maresch, Landtagsabgeordneter der SED-Nachfolger „Die Linke“ und Erster Polizeihauptkommissar a. D. kurz vor Ende des vergangenen Jahres. „Wir haben schon jetzt einen Fall. Eine Wache in Babelsberg wird von einer Jugendgruppe bis ins Private, bis in die Familien der Kollegen terrorisiert, Autoreifen von Privatfahrzeugen durchstochen“, unterstreicht Andreas Schuster, GdP-Landesvorsitzender in Brandenburg.

    Übergriffe ins Private der Beamten sind schon jetzt häufig – und folgenlos. Laut Schuster hält der Terror gegen diese Kollegen länger an, die Namensschilder seien überflüssig: „Bei normalem polizeilichen Handeln weisen wir uns immer aus, und das ist auch ausreichend, doch es gibt Fälle, in denen wollen auch wir geschützt sein.“ Der Gewerkschafter spricht damit die in Brandenburg schon bestehende gesetzliche Legitimationspflicht der Polizisten an. Die Ordnungshüter müssen sich auf Verlangen eines von ihren Maßnahmen Betroffenen ausweisen. Andere Landespolizeigesetze enthalten entsprechende Regeln.“ Zitat Ende.

    Gewerkschaft der Polizei (GdP) als auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) werten die Kennzeichnung als Stigmatisierung und unbegründetes Mißtrauensvotum gegen die Polizei. Begründet wird die Ablehnung mit Beeinträchtigungen der Privatsphäre und dem Schutz vor Repressalien (Manipulationen an Fahrzeugen, Verfolgungen). Der Bundesvorstand der DPolG ging sogar so weit, die Pflicht zum Tragen von Namensschildern bei Einheiten, die bei Demonstrationen oder anderen gefährlichen Einsätzen eingesetzt sind, als „verfassungswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“ zu bezeichnen. Auch das sind Dinge, die nicht so von der Hand zu weisen und diskussionswürdig sind.

    Von etwas verbergen, würde ich nicht sprechen, eher davon, daß Polizeibedienstete sich von vorgenannten aus nachvollziehbaren Gründen schützen wollen.

  2. Heiko Schmitt

    Ich denke auch das Namensschilder einfach zu weit gehen. Es müssen einfach auch die Rechte der Beamten gewahrt und geschützt bleiben.

    Anderseits muss es auch gegeben sein, auffällige Beamte die es ja auch gerade bei Demos gibt, zu identifizieren. Es kann doch auch nicht im Sinne der Polizei sein, das auffällige Beamte die gegen das Gesetz verstossen, weiterhin in den eigenen Reihen Dienst versehen.

    Deswegen sollte jeder Beamte eine klar sichtbare auf ihn bezogene Nummer tragen. Diese sollte aber natürlich nur in Gerichtsverfahren dazu genutzt werden um den entsprechenden Beamten anzuhören.

    Ich glaube, dass durch so ein Verfahren ein Mindestmaß an Persönlichkeitsrecht des Beamten gewahrt wird, es aber auch möglich ist, eventuelle schwarze Schafe zu belangen.

  3. Pascal Rosenberg

    Wie wäre es denn für alle hier Beteiligten, wenn anstatt dem Namen eine Identifikationsnummer auf der Uniform des Polizisten kleben würde. Keiner weiß den Namen, die Gefahr des Terrorisierens in den privaten Bereich hinein bleibt gebannt aber jeder kann sagen „Heute hat mich der Polizist mit der Nummer 0815 zusammengeschlagen.“ Und wenn sich das dann bei einem Kollegen häuft, dann kann man da ja eingreifen. 😉

    1. Rainer Matthies

      @Pascal Rosenberg Genau dieser Vorschlag wird schon in einigen Bundesländern umgesetzt. Diese Lösung ist praktikabel und minimalinversiv.

      1. Ich

        Ich kenne die Diskussion nur aus RLP genauer. Dort wehrt sich die Polizeigewerkschaft auch nach Kräften sogar gegen diese Vorgehensweise.

      2. Pascal Rosenberg

        @Rainer Matthies: Dann scheint das ja für Sie eine praktikable Lösung zu sein. Wenn dem so ist, verstehe ich Ihren ersten Post aber nicht. Dort verteidigen Sie erst mal das Vorgehen gegen Namenschilder, anstatt gleich die Alternative selbst anzubieten.

        Und mal ganz offen. Ich komme aus dem schönen Niedersachsen. Ich selbst bin dem runden Leder nicht zugewandt habe aber Freunde, die das sind. Denen wurde mal bei einem Spiel von Hannover 96 von der Polizei mit Pfefferspray erklärt, dass eine bestimmte Fahne die Polizei nicht gut findet. Selbst die Vereinsführung, die sonst sehr polizeifreundlich gestimmt ist, hat dagegen moniert. Leider kann man die entsprechenden Polizisten nicht belangen, weil man unter den Helmen die Gesichter schlechtens erkennt und keiner der 50 Kollegen, die die Nummer 20-22 auf dem Rücken hatten, die lediglich die Einheit angeben, sich erinnern kann, WER denn nun der jenige war, der das Spray eingesetzt hat. Sowas aber auch.

        Wenn ich in eine Polizeikontrolle des nachts um dreie gerate, dann habe ich mich gefälligst auszuweisen. Andernfalls werde ich zur Identitätenfeststellung mit auf die Wache „gebeten“. Selbst wenn mein einziges Vergehen eben darin besteht des nachts um dreie auf der Straße rumzulaufen. Ist schließlich verdächtig. Was laufe ich da auch rum. Wenn ich dann die Namen der beteiligten Beamten erfrage (und ja, das habe ich schon selbst so erlebt) dann kommt, den brauchen Sie nicht, sie sehen ja dass ich von der Polizei bin. Is klar 😉

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