Lange Verfahrensdauer zahlt sich oft aus

Der Mandant hatte 2011 ein nicht so gutes Jahr. Er hatte einen ziemlichen Durchhänger, begleitet vom Konsum diverser Drogen. Und natürlich allem Drum und Dran, was dann in der Regel so folgt, wenn man Geld für Drogen braucht. Damals war er noch jugendlich. Ein Verfahren wurde eingestellt, ein weiteres – halbwegs zügig – angeklagt und Anfang 2012 beim Jugendschöffengericht verhandelt. Obwohl es ein recht schwerwiegender Vorwurf war, kam der Mandant recht gut weg, nämlich mit der Zahlung eines Geldbetrages. Er hatte sich zu diesem Zeitpunkt schon gefangen, eine Therapie begonnen und Arbeit gefunden.

Ein letztes Verfahren dümpelte vor sich hin, wurde Mitte 2013 angeklagt und jetzt endlich verhandelt. Es ging um den Besitz von Marihuana und Amphetamin, den Anbau von Marihuana und den Besitz einer scharfen, halbautomatischen Waffe. Der Mandant hatte die Zeit gut genutzt, die Therapie abgeschlossen, den Job behalten, sich eine neue Wohnung und einen neuen Freundeskreis gesucht. Das Alles hat dazu geführt, dass der ursprüngliche Geldbetrag lediglich leicht erhöht wurde.

 

Wäre alles zusammen und recht zeitnah nach den Taten verhandelt worden, wie es in Jugendsachen sein sollte, wäre der Mandant aller Voraussicht nach im Knast gelandet. So war es mit Sicherheit die bessere variante.

1 Comments

  1. Engywuck

    so ist es in *diesem* Fall die bessere Variante.

    Für manche reicht eine (relativ) leichte Strafe, um sie „auf dne rechten Weg zurück zu bringen“, andere sehen so späte Bestrafung als Schwäche des Rechtsstaats und werden erst recht zu Tätern.

    Die Kunst wäre nun, vorher zu wissen, wo was richtig ist.

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