Vor einiger Zeit war eine Mandantin bei mir, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber beendet werden sollte. Es standen Kündigung und Aufhebungsvertrag zur Auswahl. Im Hinblick auf eine eventuelle Sperre durch die Arbeitsagentur hat sich die Mandantin dann für die Kündigung entschieden und wurde daraufhin betriebsbedingt gekündigt.
Die Unterlagen für die Arbeitsagentur hat der ehemalige Arbeitgeber dann aber nicht wirklich vorteilhaft für die Mandantin ausgefüllt. Er hat angekreuzt, die Mandantin hätte sich vertragswidrig verhalten und dazu geschrieben, sie habe es auf eine Kündigung angelegt. Die Mandantin fand das nicht lustig und schrieb den ehemaligen Arbeitgeber an. Daraufhin bekam sie eine Email von dessen Anwalt. Sie habe ja dem Chef mal 2000 Euro geliehen. Den Schuldschein hätte sie ja noch. Wenn sie nun bestätigen würde, dass das Geld zurück gezahlt worden sei, würde der Chef das Formular für die Arbeitsagentur noch mal ausfüllen und das mit dem vertragswidrigen Verhalten weglassen.
Ich gehe natürlich davon aus, dass sich der Kollege nur etwas unglücklich ausgedrückt hat und dass sich das Ganze nur aus Versehen nach Erpressung angehört hat.
