Das Landgericht Hamburg verurteilte am 6.07.2011 den Fahrer eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 22 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Fahrer war mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn mit unverminderter Geschwindigkeit in einen Kreuzungsbereich eingefahren und dort mit einem Linienbus kollidiert. Zwei Insassen des Busses starben, zahlreiche weitere Insassen sowie vier Feuerwehrleute wurden teils schwer verletzt.
Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.07.2013 – 4 StR 66/13 –